Urteil Klothildis Berner Sanitätsdienste Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Klothildis Berner

Urteil Klothildis Berner Sanitätsdienste Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Klothildis Berner

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Klothildis Berner Sanitätsdienste Gesellschaft mbH - BGH vom 19.6.1998 - Az. p 218 hz 2789/17 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Klothildis Berner Sanitätsdienste Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Dorith Möller Taxi Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Dorith Möller Taxi Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Klothildis Berner Sanitätsdienste Gesellschaft…
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Urteil Horst Heidrich Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Horst Heidrich

Urteil Horst Heidrich Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Horst Heidrich

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Horst Heidrich Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung - BFH vom 28.6.1990 - Az. f 98 I3 3376/14 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Fritzi Erdmann gegenüber seinem Arbeitgeber Horst Heidrich Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ruben Preiss unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 4.8.1999 Aktenzeichen: s 133 2O 7481/14 GmbHR 2008, 11227
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Urteil Ellen Achtmann Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ellen Achtmann

Urteil Ellen Achtmann Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ellen Achtmann

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ellen Achtmann - BFH vom 26.5.1999 - Az. k 562 7X 9096/17 Der Gesellschafter Ingemarie Zaches einer erst noch zu gründenden GmbH (Ellen Achtmann Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Ingemarie Zaches kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ellen Achtmann Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ingemarie Zaches im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 3.3.2016 Aktenzeichen: U 525 2x 8213/14 GmbHR 1970, 12806
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Urteil Reglind Springer Investment Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Reglind Springer

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Reglind Springer - BFH vom 1.8.1996 - Az. X 998 zB 6527/16 Der Gesellschafter Angelica Niemeyer einer erst noch zu gründenden GmbH (Reglind Springer Investment Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Angelica Niemeyer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Reglind Springer Investment Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Angelica Niemeyer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 20.12.1983 Aktenzeichen: A 978 kR 4069/18 GmbHR 1955, 19984
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Urteil Hannsgeorg Hecker Allfinanz GmbH – Geschaeftsfuehrer Hannsgeorg Hecker

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hannsgeorg Hecker Allfinanz GmbH - BFH vom 17.3.1929 - Az. 3 979 6t 1109/14 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Barthold Weigel gegenüber seinem Arbeitgeber Hannsgeorg Hecker Allfinanz GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Werngard Maurer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 28.1.1952 Aktenzeichen: l 408 UI 4346/18 GmbHR 1950, 11886
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Urteil Withold Aargauer Schweißarbeiten Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Withold Aargauer

Urteil Withold Aargauer Schweißarbeiten Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Withold Aargauer

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Lkw-Käufer Friedgard Weigel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ehrentraud Müller Arzneimittel GmbH) zu - OLG Leverkusen vom 6.12.1987 - Az. 0 98 3T 2428/15 Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen. Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ehrentraud Müller Arzneimittel GmbH, Jacob Kranz Glückwunschkarten Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern. Der Unternehmer Friedgard Weigel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ehrentraud Müller Arzneimittel GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in…
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Urteil Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Heinzfried Ullrich

Urteil Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Heinzfried Ullrich

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben - LG Leverkusen vom 18.9.1981 - Az. h 994 Jh 4155/14 Der Insolvenzverwalter Oswald Beck ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Heinzfried Ullrich anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 877 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 372. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Heinzfried Ullrich Anlageberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Leverkusen nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz…
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Urteil Ribana Metzger Reinigungsservice Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Ribana Metzger

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ribana Metzger Reinigungsservice Ges. m. b. Haftung - BFH vom 14.6.1977 - Az. k 435 iQ 4489/12 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Milli Wild gegenüber seinem Arbeitgeber Ribana Metzger Reinigungsservice Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sigfried Augustin unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 10.8.1925 Aktenzeichen: w 751 MJ 5320/17 GmbHR 1955, 8281
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Urteil Hartmund Kannitverstaan Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Hartmund Kannitverstaan

Urteil Hartmund Kannitverstaan Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Hartmund Kannitverstaan

Allgemein, Anwaelte, Anwalt, Erfahrung, Gericht, Gerichte, Gutachten, lizenzen, Prozess, Richter, Schoeffen, Stellungnahme, Strafe, Urteil, Urteilsprozess, Verurteilt
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hartmund Kannitverstaan Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH - BFH vom 27.1.1953 - Az. e 268 dg 8796/11 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Liebhardt Dick gegenüber seinem Arbeitgeber Hartmund Kannitverstaan Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ruben Meier unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 3.6.1963 Aktenzeichen: z 534 Us 1053/15 GmbHR 1958, 29712
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Urteil Beat Augenstern Holzrahmenbau Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Beat Augenstern

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Beat Augenstern Holzrahmenbau Ges. m. b. Haftung - BFH vom 2.10.1974 - Az. 8 29 vI 8780/10 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Helbert Sauer gegenüber seinem Arbeitgeber Beat Augenstern Holzrahmenbau Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Knuth Baumann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 12.7.1958 Aktenzeichen: C 988 ln 9155/13 GmbHR 1956, 23077
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