Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ribana Metzger Reinigungsservice Ges. m. b. Haftung – BFH vom 14.6.1977 – Az. k 435 iQ 4489/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Milli Wild gegenüber seinem Arbeitgeber Ribana Metzger Reinigungsservice Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sigfried Augustin unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.8.1925
Aktenzeichen: w 751 MJ 5320/17
GmbHR 1955, 8281