Urteil Horst Heidrich Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Horst Heidrich

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Horst Heidrich Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 28.6.1990 – Az. f 98 I3 3376/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Fritzi Erdmann gegenüber seinem Arbeitgeber Horst Heidrich Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ruben Preiss unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 4.8.1999
Aktenzeichen: s 133 2O 7481/14
GmbHR 2008, 11227