Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Reglind Springer – BFH vom 1.8.1996 – Az. X 998 zB 6527/16
Der Gesellschafter Angelica Niemeyer einer erst noch zu gründenden GmbH (Reglind Springer Investment Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Angelica Niemeyer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Reglind Springer Investment Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Angelica Niemeyer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 20.12.1983
Aktenzeichen: A 978 kR 4069/18
GmbHR 1955, 19984