Handelsvermittlervertrag zwischen Herlinde Langer und Nortrud Oesterreicher Konfektionierungen Ges. m. b. Haftung aus Heidelberg
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Handelsvertretervertrag zwischen Herlinde Langer aus Erlangen und Nortrud Oesterreicher Konfektionierungen Ges. m. b. Haftung aus Heidelberg Zwischen Nortrud Oesterreicher Konfektionierungen Ges. m. b. Haftung aus Heidelberg - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Herlinde Langer aus Erlangen - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Erlangen und im Umkreis von 179 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…