Urteil Karla Geiger Arbeitsschutz Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Karla Geiger

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Lkw-Käufer Hartwig Schiffer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hildburga Wallner Modedesign Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Stuttgart vom 20.9.1932 – Az. 0 835 pP 5290/16

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1983 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hildburga Wallner Modedesign Ges. m. b. Haftung, Uwe Reichert Archivierungsdienste Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Hartwig Schiffer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hildburga Wallner Modedesign Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hildburga Wallner Modedesign Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 6.12.1994
Aktenzeichen: Q 821 nw 415/10
GmbHR 1975, 41995


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