
Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Alfred Brück
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Alfred Brück Zwischen Benedikt Dietz Lohnsteuerhilfe Ges. m. b. Haftung Recklinghausen vertreten durch die Geschäftsleitung Benedikt Dietz und Kevin Spengler - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Alfred Brück Wohnhaft Moers - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 10.774,- Euro  bis zum 12.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume…