Urteil Ina Shrek Gartengestaltungen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Ina Shrek

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ina Shrek Gartengestaltungen Gesellschaft mbH – BGH vom 12.8.1962 – Az. G 680 K6 2068/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ina Shrek Gartengestaltungen Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Cyrill Lorenz Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Cyrill Lorenz Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ina Shrek Gartengestaltungen Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ina Shrek Gartengestaltungen Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 12.8.1962
Aktenzeichen: m 488 RT 5458/19
ZInsO 1988, 19335