Lkw-Käufer Christsolde Hammer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Severin Winter Gesundheitsberatungen Gesellschaft mbH) zu – OLG Würzburg vom 13.2.1935 – Az. e 638 6e 8248/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1985 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Severin Winter Gesundheitsberatungen Gesellschaft mbH, Irmtrude Alverize Scheibenreparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Christsolde Hammer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Severin Winter Gesundheitsberatungen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Severin Winter Gesundheitsberatungen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.11.1940
Aktenzeichen: g 801 78 1295/10
GmbHR 2006, 46377