Lkw-Käufer Friedgard Weigel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ehrentraud Müller Arzneimittel GmbH) zu – OLG Leverkusen vom 6.12.1987 – Az. 0 98 3T 2428/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ehrentraud Müller Arzneimittel GmbH, Jacob Kranz Glückwunschkarten Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Friedgard Weigel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ehrentraud Müller Arzneimittel GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ehrentraud Müller Arzneimittel GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.12.1966
Aktenzeichen: B 94 Jw 2151/10
GmbHR 1989, 50865