Urteil Wilfrid Klinger Spedition Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Wilfrid Klinger

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Wilfrid Klinger Spedition Ges. m. b. Haftung – BGH vom 15.6.1953 – Az. o 648 NM 7598/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Wilfrid Klinger Spedition Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Hubertus Heimann Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Hubertus Heimann Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Wilfrid Klinger Spedition Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Wilfrid Klinger Spedition Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 15.6.1953
Aktenzeichen: 2 584 gd 7137/13
ZInsO 1965, 14799