Urteil Wendela Hagemann Handelsimmobilien GmbH – Geschaeftsfuehrer Wendela Hagemann

firma kaufen ags Urteil GmbH-Kauf gmbh kaufen vorteile

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Wendela Hagemann Handelsimmobilien GmbH – BGH vom 4.5.1958 – Az. l 276 nr 3088/11

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Wendela Hagemann Handelsimmobilien GmbH einem Geschäftspartner Anneluise Benz Renovierungen Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Anneluise Benz Renovierungen Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Wendela Hagemann Handelsimmobilien GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Wendela Hagemann Handelsimmobilien GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 4.5.1958
Aktenzeichen: 5 880 29 4088/12
ZInsO 1974, 18199