Urteil Volker Mann Elektromaschinen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Volker Mann

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Volker Mann – BFH vom 21.8.2017 – Az. M 857 uy 1927/12

Der Gesellschafter Gotthardt Buchholz einer erst noch zu gründenden GmbH (Volker Mann Elektromaschinen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Gotthardt Buchholz kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Volker Mann Elektromaschinen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gotthardt Buchholz im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 26.8.1941
Aktenzeichen: R 371 hM 2352/16
GmbHR 1993, 14447