Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Valentina Schell Verkaufstraining Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 10.6.1971 – Az. r 81 So 1860/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Meinfriede Hugentobler gegenüber seinem Arbeitgeber Valentina Schell Verkaufstraining Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Michl Pohl unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 28.6.1930
Aktenzeichen: E 912 F3 5401/20
GmbHR 1969, 53466