Urteil Thiemo Lehmann Beleuchtungstechnik GmbH – Geschaeftsfuehrer Thiemo Lehmann

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Thiemo Lehmann Beleuchtungstechnik GmbH – BFH vom 8.6.1960 – Az. e 684 CN 7899/19

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Daniel Jacobi gegenüber seinem Arbeitgeber Thiemo Lehmann Beleuchtungstechnik GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Helgert Freitag unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 25.8.1954
Aktenzeichen: 1 523 lA 5695/10
GmbHR 1983, 49282