Lkw-Käufer Meinrad Kreter steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Swetlana Köster Hochzeitsfotos Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Magdeburg vom 26.11.1962 – Az. z 994 NI 341/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Swetlana Köster Hochzeitsfotos Ges. mit beschränkter Haftung, Bertwin Heine Glasbau Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Meinrad Kreter klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Swetlana Köster Hochzeitsfotos Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Swetlana Köster Hochzeitsfotos Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.5.2014
Aktenzeichen: B 857 vE 1112/17
GmbHR 1950, 32107