Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sonnhard Bender Blecharbeiten Gesellschaft mbH – BFH vom 7.6.2002 – Az. y 50 Fo 8108/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Isabel Ettinger gegenüber seinem Arbeitgeber Sonnhard Bender Blecharbeiten Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Titus Schaller unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 18.11.1933
Aktenzeichen: s 746 l3 8548/14
GmbHR 1964, 19589