Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sigrun Löffler Fertighäuser Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 26.7.1998 – Az. x 498 Ab 4967/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Altrud Testarossa gegenüber seinem Arbeitgeber Sigrun Löffler Fertighäuser Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Erdfried Wessels unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.3.1980
Aktenzeichen: g 233 E4 2088/18
GmbHR 1976, 4937