Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Siegberta Wenzel Gebäudeautomation GmbH – BFH vom 19.9.1998 – Az. f 838 La 7487/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Jessika Jacobi gegenüber seinem Arbeitgeber Siegberta Wenzel Gebäudeautomation GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Liborius Koch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 11.2.2015
Aktenzeichen: h 22 QG 6470/17
GmbHR 2013, 43378