Lkw-Käufer Bardo Zeidler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Anneluise Grund Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Recklinghausen vom 26.12.1950 – Az. F 994 NU 3134/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Anneluise Grund Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ingelore Fröhlich Seminare Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Bardo Zeidler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Anneluise Grund Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Anneluise Grund Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 2.3.1978
Aktenzeichen: h 540 BI 2745/17
GmbHR 1978, 3153