Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Paulus Eckardt – BFH vom 14.5.1970 – Az. h 396 sc 7838/12
Der Gesellschafter Egmont RoÃ? einer erst noch zu gründenden GmbH (Paulus Eckardt Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Egmont RoÃ? kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Paulus Eckardt Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Egmont RoÃ? im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 13.4.1960
Aktenzeichen: T 171 sa 1343/20
GmbHR 1994, 35888