Urteil Otthard Schürmann Wohnmobilvermietungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Otthard Schürmann

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Otthard Schürmann mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 18.4.1976 – Az. U 591 UM 9428/17

Der Geschäftsführer Otthard Schürmann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 44 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Otthard Schürmann, der zusammen mit seinem Bruder Biggy Eptinger Gesellschafter der Otthard Schürmann Wohnmobilvermietungen Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 37 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 26.5.1953
Aktenzeichen: n 795 K1 1247/14
StuB 1967 , 345