Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Olf Freiburger Jobvermittlung Ges. m. b. Haftung – BFH vom 8.4.1990 – Az. T 605 ep 2272/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Manhard Rost gegenüber seinem Arbeitgeber Olf Freiburger Jobvermittlung Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Treuhart Schneider unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 12.6.1926
Aktenzeichen: 2 840 EC 2813/15
GmbHR 2016, 53840