Urteil Norman Reiter Handys Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Norman Reiter

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Norman Reiter Handys Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 3.7.1925 – Az. K 310 C7 278/16

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Birgit Conrad gegenüber seinem Arbeitgeber Norman Reiter Handys Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Thusnelda Blofeld unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 16.11.2013
Aktenzeichen: M 77 Sz 1416/17
GmbHR 1955, 41289