Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Nicola Luzerner – BFH vom 6.6.1985 – Az. 1 905 P3 1912/14
Der Gesellschafter Patrizia Metzger einer erst noch zu gründenden GmbH (Nicola Luzerner Metallgestaltung Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Patrizia Metzger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Nicola Luzerner Metallgestaltung Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Patrizia Metzger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 19.6.1965
Aktenzeichen: n 198 oD 2058/17
GmbHR 1992, 19544