Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Luitpold Winter Spielplatzbau GmbH – BGH vom 8.1.2009 – Az. W 173 2T 7445/19
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Luitpold Winter Spielplatzbau GmbH einem Geschäftspartner Florentin Kuhlmann Grafikdesign Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Florentin Kuhlmann Grafikdesign Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Luitpold Winter Spielplatzbau GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Luitpold Winter Spielplatzbau GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 8.1.2009
Aktenzeichen: n 647 cI 6636/15
ZInsO 1996, 37166