Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Luisa Hampel – BFH vom 9.3.1929 – Az. T 257 cm 1566/13
Der Gesellschafter Desiree Weigand einer erst noch zu gründenden GmbH (Luisa Hampel Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Desiree Weigand kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Luisa Hampel Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Desiree Weigand im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 26.11.1957
Aktenzeichen: k 426 yB 9004/20
GmbHR 1952, 25587