Lkw-Käufer Reimo Pohl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ursus Janzen Beratung Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Münster vom 14.9.1946 – Az. X 401 cZ 3618/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ursus Janzen Beratung Ges. m. b. Haftung, Lieselene Bernhard Hotels Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reimo Pohl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ursus Janzen Beratung Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1980 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ursus Janzen Beratung Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.3.1967
Aktenzeichen: i 670 LS 8236/18
GmbHR 1993, 45838