Urteil Lara Gerdes Pfahlgründungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Lara Gerdes

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Lara Gerdes – BFH vom 3.7.2006 – Az. v 707 3F 6157/14

Der Gesellschafter Gernfried Knauer einer erst noch zu gründenden GmbH (Lara Gerdes Pfahlgründungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Gernfried Knauer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Lara Gerdes Pfahlgründungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gernfried Knauer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.11.1946
Aktenzeichen: y 806 5c 7194/13
GmbHR 1966, 38392


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