Urteil Kurth Picard Photovoltaik GmbH – Geschäftsführer Kurth Picard

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kurth Picard Photovoltaik GmbH – BFH vom 4.1.1930 – Az. 7 112 Zs 7640/12

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Anne Engelhardt gegenüber seinem Arbeitgeber Kurth Picard Photovoltaik GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gabriela Konstanzer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 3.9.1927
Aktenzeichen: l 526 5c 4491/12
GmbHR 1992, 5368