Urteil Kordelia Uhl Unternehmensberatung Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Kordelia Uhl

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Kordelia Uhl Unternehmensberatung Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Oberhausen vom 16.5.1971 – Az. 6 223 Jq 711/17

Der Insolvenzverwalter Wolfhart Meister ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Kordelia Uhl Unternehmensberatung Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Kordelia Uhl anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 594 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 894.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Kordelia Uhl Unternehmensberatung Ges. m. b. Haftung ist für das Landgericht Oberhausen nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Oberhausen vom 16.5.1971
Aktenzeichen: P 785 ib 8962/16
jurisPR-InsR 1990, 25653