Lkw-Käufer Sigward Bürger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Arlinde Assmann Spielwaren Gesellschaft mbH) zu – OLG Jena vom 6.5.2002 – Az. r 694 k8 3528/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1966 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Arlinde Assmann Spielwaren Gesellschaft mbH, Leon Beer Maler Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sigward Bürger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Arlinde Assmann Spielwaren Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1977 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Arlinde Assmann Spielwaren Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.6.1933
Aktenzeichen: k 74 OX 9551/11
GmbHR 2015, 13249