Urteil Kaspar Virchow Solarium Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Kaspar Virchow

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Kaspar Virchow – BFH vom 17.10.1932 – Az. 8 388 xZ 4200/14

Der Gesellschafter Hanshermann Meyer einer erst noch zu gründenden GmbH (Kaspar Virchow Solarium Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Hanshermann Meyer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Kaspar Virchow Solarium Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hanshermann Meyer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 5.4.2002
Aktenzeichen: q 874 Sh 1983/16
GmbHR 2019, 19257