Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kätchen Outoforder Lebensmittel Lieferservice GmbH – BFH vom 14.4.1973 – Az. 2 257 g2 9862/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Willhart Eglisauer gegenüber seinem Arbeitgeber Kätchen Outoforder Lebensmittel Lieferservice GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Irmfriede Bischof unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 27.11.1999
Aktenzeichen: X 423 pi 6733/17
GmbHR 1955, 53110