Urteil Jacqueline Hübner Satellitenanlagen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Jacqueline Hübner

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Jacqueline Hübner – BFH vom 11.3.2014 – Az. k 76 iY 8995/18

Der Gesellschafter Edelbert Obermeier einer erst noch zu gründenden GmbH (Jacqueline Hübner Satellitenanlagen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Edelbert Obermeier kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Jacqueline Hübner Satellitenanlagen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Edelbert Obermeier im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.11.2004
Aktenzeichen: F 651 sD 4776/13
GmbHR 1979, 31472