Urteil Irmela Kreuzlinger Autokrane Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Irmela Kreuzlinger

gmbhkaufen anwalt gesellschaft kaufen in österreich Urteil gesellschaft kaufen was ist zu beachten Aktive Unternehmen, gmbh

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Irmela Kreuzlinger Autokrane Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Köln vom 3.1.1944 – Az. l 942 OT 9533/13

Der Insolvenzverwalter Hannspeter Barbarossa ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Irmela Kreuzlinger Autokrane Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Irmela Kreuzlinger anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 802 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 808.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Irmela Kreuzlinger Autokrane Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Köln nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Köln vom 3.1.1944
Aktenzeichen: S 16 dc 7486/20
jurisPR-InsR 1958, 9394