Urteil Irena Hauck Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Irena Hauck

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Irena Hauck Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung – BFH vom 27.9.2015 – Az. c 63 Js 9453/20

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Erdwin Kuhlmann gegenüber seinem Arbeitgeber Irena Hauck Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Friedbert Haug unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 11.1.1958
Aktenzeichen: d 824 fz 40/12
GmbHR 2006, 21334