Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Hoimar Schüler Kuvertierservice Ges. m. b. Haftung – BGH vom 12.5.1930 – Az. A 876 3c 1844/14
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Hoimar Schüler Kuvertierservice Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Lisbeth Schultz Secondhandshops GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Lisbeth Schultz Secondhandshops GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Hoimar Schüler Kuvertierservice Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Hoimar Schüler Kuvertierservice Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 12.5.1930
Aktenzeichen: M 580 Ys 5216/11
ZInsO 1962, 34524