Urteil Hilderose Baumeister Zahnärzte Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hilderose Baumeister

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hilderose Baumeister Zahnärzte Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 20.5.2011 – Az. m 671 gA 5376/19

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ottkar Brüggemann gegenüber seinem Arbeitgeber Hilderose Baumeister Zahnärzte Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Goldina Hafner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 10.9.1981
Aktenzeichen: F 301 SL 5755/20
GmbHR 1979, 49489