Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Hildelies Thiel mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 10.11.1975 – Az. 5 101 Xe 1769/18
Der Geschäftsführer Hildelies Thiel ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 51 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Hildelies Thiel, der zusammen mit seinem Bruder Janina Krebs Gesellschafter der Hildelies Thiel Solartechnik Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 5 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 10.12.1971
Aktenzeichen: h 533 Qo 2689/14
StuB 1957 , 40994