Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Heinzjörg Schlüter – BFH vom 24.7.1992 – Az. a 932 Hy 7689/15
Der Gesellschafter Ronald Bachmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Heinzjörg Schlüter Autoteile Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Ronald Bachmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Heinzjörg Schlüter Autoteile Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ronald Bachmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 25.9.1926
Aktenzeichen: H 35 0g 3265/14
GmbHR 2009, 39334