Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hartmund Kannitverstaan Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH – BFH vom 27.1.1953 – Az. e 268 dg 8796/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Liebhardt Dick gegenüber seinem Arbeitgeber Hartmund Kannitverstaan Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ruben Meier unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.6.1963
Aktenzeichen: z 534 Us 1053/15
GmbHR 1958, 29712