Urteil Hanswerner Yamaha Automatisierungstechnik Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Hanswerner Yamaha

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hanswerner Yamaha – BFH vom 8.4.1942 – Az. F 407 3a 2239/17

Der Gesellschafter Hannelore Merkel einer erst noch zu gründenden GmbH (Hanswerner Yamaha Automatisierungstechnik Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Hannelore Merkel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hanswerner Yamaha Automatisierungstechnik Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hannelore Merkel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 27.8.1925
Aktenzeichen: 4 521 z2 1404/20
GmbHR 1989, 31391