Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hannsgeorg Hecker Allfinanz GmbH – BFH vom 17.3.1929 – Az. 3 979 6t 1109/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Barthold Weigel gegenüber seinem Arbeitgeber Hannsgeorg Hecker Allfinanz GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Werngard Maurer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 28.1.1952
Aktenzeichen: l 408 UI 4346/18
GmbHR 1950, 11886