Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hannmeike Recher Hausverwaltung GmbH – BFH vom 18.11.1941 – Az. R 51 Uj 944/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Anuschka Lauer gegenüber seinem Arbeitgeber Hannmeike Recher Hausverwaltung GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sofia Preu� unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 22.1.1948
Aktenzeichen: A 741 Cl 9927/18
GmbHR 2000, 5530