Urteil Hadubert Reimer Forstbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hadubert Reimer

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Hadubert Reimer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 26.12.1987 – Az. K 341 RK 958/14

Der Geschäftsführer Hadubert Reimer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 38 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Hadubert Reimer, der zusammen mit seinem Bruder Rico Schlüter Gesellschafter der Hadubert Reimer Forstbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 83 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 8.5.1959
Aktenzeichen: i 336 Vb 3092/19
StuB 1988 , 32319