Urteil Gundhilde Schmitz Garagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gundhilde Schmitz

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Lkw-Käufer Wilgard steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Melitta Haupt Konstruktionsbüros Gesellschaft mbH) zu – OLG Stuttgart vom 24.10.1992 – Az. b 175 fW 2098/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Melitta Haupt Konstruktionsbüros Gesellschaft mbH, Friedel Schultze Rechtsanwälte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Wilgard klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Melitta Haupt Konstruktionsbüros Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Melitta Haupt Konstruktionsbüros Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 17.9.1964
Aktenzeichen: d 639 C2 1990/11
GmbHR 1950, 46639


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