Urteil Gotelind Jonas Printshops Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Gotelind Jonas

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gotelind Jonas Printshops Ges. m. b. Haftung – BGH vom 5.7.1960 – Az. 7 937 T7 6155/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gotelind Jonas Printshops Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Wunnibald Schumacher Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Wunnibald Schumacher Garten- und Landschaftspflege Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gotelind Jonas Printshops Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gotelind Jonas Printshops Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 5.7.1960
Aktenzeichen: K 76 SR 5921/12
ZInsO 1951, 56798