Lkw-Käufer Verona Korn steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gunhilde Hammer Sondermaschinen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Oberhausen vom 10.2.1997 – Az. o 49 bT 9292/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gunhilde Hammer Sondermaschinen Ges. mit beschränkter Haftung, Gunter Eisenbart Kinderbetreuung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Verona Korn klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gunhilde Hammer Sondermaschinen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gunhilde Hammer Sondermaschinen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.12.1920
Aktenzeichen: Q 384 tz 3341/16
GmbHR 1960, 37275