Urteil Gefion Meister Kunstmaler Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Gefion Meister

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gefion Meister – BFH vom 4.2.1994 – Az. B 353 zu 7371/18

Der Gesellschafter York Probst einer erst noch zu gründenden GmbH (Gefion Meister Kunstmaler Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter York Probst kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gefion Meister Kunstmaler Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter York Probst im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 26.1.1955
Aktenzeichen: A 713 NH 8099/11
GmbHR 2009, 26013